Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 können die BahnCard 25 oder BahnCard 50 der Deutschen Bahn zum ermäßigten Preis erwerben. Dazu wird beim Kauf der Schwerbehindertenausweis als Nachweis benötigt. Die BahnCard wird für die 1. und 2. Klasse angeboten. Eine Ermäßigung für die BahnCard 100 gibt es nicht.
1. Klasse
DB Lounge
Die DB Lounges sind spezielle Wartebereiche für Reisende erster Klasse (1. Klasse Flexpreis) und Vielfahrer (bahn.comfort-Kunden und Bahncard 100-Kunden). Als besondere Services werden Arbeitsbereiche mit Steckdosen und WLAN, Getränke, Snacks und ein Informationsschalter angeboten.
Fragen und Antworten zum Thema „1. Klasse“
Nutzung der 1. Klasse
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „1 Kl“ können im Eisenbahnverkehr die 1. Wagenklasse mit einem Fahrausweis der 2. Klasse nutzen.
Sitzplätze für schwerbehinderte Reisende in Fernverkehrszügen
Die Sitzplätze für schwerbehinderte Reisende werden in den Zügen als „Vorrangplätze“ bezeichnet und sind auch für andere mobilitätseingeschränkte Reisende, wie zum Beispiel Schwangere oder Ältere, freigegeben.
Sitzplätze und Stellplätze
In fast allen Nah- und Fernverkehrszügen gibt es Sitzplätze für behinderte Reisende und Stellplätze für Rollstühle und andere Hilfsmittel.
Sitzplatzreservierung
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist jedoch nur über die Mobilitätsservicezentrale oder im Reisezentrum möglich, bei Buchungen über das Internet oder am Automaten sind die regulären Entgelte zu Zahlen.