![Intercity in Radolfzell. Foto. Marco Krings](https://www.sehnetz.info/oepnvinfo/wp-content/uploads/sites/2/intercity_radolfzell-scaled.jpg)
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Auf der Strecke 703 Basel — Offenburg können zwischen Basel SBB und Basel Bad Bf die Fernverkehrszüge (ICE und IC) ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung genutzt werden.
Auf der Strecke Riesa — Dresden Hbf (Kursbuchstrecke 500) können die Intercity (IC) und Intercityexpress (ICE) Züge ohne Zuschlag mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden.
Der Intercityexpress (ICE) 4 der Baureihe 412 wird seit Oktober 2016 Fernverkehr der Deutschen Bahn eingesetzt. Es gibt vom ICE 4 derzeit drei Varianten: 7-teilig, 12-teilig und 13-teilig.
Die Sitzplätze für schwerbehinderte Reisende werden in den Zügen als „Vorrangplätze“ bezeichnet und sind auch für andere mobilitätseingeschränkte Reisende, wie zum Beispiel Schwangere oder Ältere, freigegeben.
In fast allen Nah- und Fernverkehrszügen gibt es Sitzplätze für behinderte Reisende und Stellplätze für Rollstühle und andere Hilfsmittel.
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist jedoch nur über die Mobilitätsservicezentrale oder im Reisezentrum möglich, bei Buchungen über das Internet oder am Automaten sind die regulären Entgelte zu Zahlen.