BahnCard zum ermäßigten Preis

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 können die BahnCard 25 oder BahnCard 50 der Deutschen Bahn zum ermäßigten Preis erwerben. Dazu wird beim Kauf der Schwerbehindertenausweis als Nachweis benötigt. Die BahnCard wird für die 1. und 2. Klasse angeboten. Eine Ermäßigung für die BahnCard 100 gibt es nicht.

Begleitpersonen und Führhunde

Piktogramm Begleitperson (Buchstabe B)

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis und dem Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises, können eine Begleitperson und einen Hund in allen Verkehrsmittels des Nahverkehrs und Fernverkehrs kostenfrei mitnehmen.

DB Fernverkehr

Intercity in Radolfzell. Foto. Marco Krings

Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.

DB Lounge

DB Lounge in Essen. Foto: Marco Krings

Die DB Lounges sind spezielle Wartebereiche für Reisende erster Klasse (1. Klasse Flexpreis) und Vielfahrer (bahn.comfort-Kunden und Bahncard 100-Kunden). Als besondere Services werden Arbeitsbereiche mit Steckdosen und WLAN, Getränke, Snacks und ein Informationsschalter angeboten.

Eurostar

In den Zügen der Eurostar auf den internationalen Verbindungen Brüssel – London und Paris – London erhalten Begleitpersonen von blinden Menschen und Rollstuhlfahrern, jeweils mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, einen ermäßigten Fahrschein.

Fahrkartenkauf im Zug

Schwerbehinderte Reisende die im Ausweis einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, können ohne Bordzuschlag in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn einen Fahrschein nachlösen. Diese Regelung gilt unabhängig davon ob mit oder ohne Begleitperson gereist wird.